Honorar

Das Honorar bemisst sich nach Honorartabellen
(z. B. HOAI oder Gebührenordnung des b.v.s) und entsprechend der Grundstückswerte.
 

Ich verwende i. d. R. die BVS- Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungs-gutachten über Immobilien, Stand 2022:

Die BVS- Richtlinie nennt Netto- Beträge zzgl. einer Nebenkostenpauschale (i. d. R. nicht über 50 €) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In dem Honorar sind der gesamte Zeitaufwand, auch die Fahrtzeiten, enthalten):
Bis 150.000 €:        1.800 €,
bis 200.000 €:        1.900 €,
bis 500.000 €:        2.500 €,
bis 750.000 €:        2.800 €,
bis 1.000.000 €:     3.100 €,
bis 1.500.000 €:     3.700 €,
bis 3.000.000 €:     5.600 €;
ab 3.000.000 €:      nach Vereinbarung.

 

Gutachten können für manche Gutachtenanlässe textlich knapper gehalten werden, die Kosten sind dann niedriger als die oben genannten Honorare.
Honorare können somit auch frei vereinbart werden.

 

Das Honorar für Mietgutachten bewegt sich je nach Miethöhe zwischen dem 1,0- und 1,75- fachen der monatlichen Netto- Kaltmiete.

 

 

 

 

Sachverständigen- Büro für Immobilienbewertungen      ö. b. u. v. Sachverständiger Florian Venter                   

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Von der IHK Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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