Das Honorar bemisst sich nach Honorartabellen
(z. B. HOAI oder Gebührenordnung des b.v.s) und entsprechend der Grundstückswerte.
Ich verwende i. d. R. die BVS- Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungs-gutachten über Immobilien, Stand 2022:
Die BVS- Richtlinie nennt Netto- Beträge zzgl. einer Nebenkostenpauschale (i. d. R. nicht über 50 €) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In dem Honorar sind der gesamte Zeitaufwand, auch die Fahrtzeiten, enthalten):
Bis 150.000 €: 1.800 €,
bis 200.000 €: 1.900 €,
bis 500.000 €: 2.500 €,
bis 750.000 €: 2.800 €,
bis 1.000.000 €: 3.100 €,
bis 1.500.000 €: 3.700 €,
bis 3.000.000 €: 5.600 €;
ab 3.000.000 €: nach Vereinbarung.
Das Honorar für Mietgutachten bewegt sich je nach Miethöhe zwischen dem 1,0- und 1,75- fachen der monatlichen Netto- Kaltmiete.
Ich lege i. d. R. die BVS- Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien 2022 zugrunde (siehe übliches Honorar).