Das Honorar bemisst sich nach Honorartabellen
(z. B. HOAI oder Gebührenordnung des b.v.s) und entsprechend der Grundstückswerte
Ich verwende i. d. R. die BVS- Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungs-gutachten über Immobilien, Stand 2016:
Die BVS- Richtlinie nennt Netto- Beträge zzgl. einer Nebenkostenpauschale (i. d. R. nicht über 40 €) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (in dem Honorar ist der gesamte Zeitaufwand, z. B. auch die
Fahrtzeiten enthalten):
Bis 150.000 €: 1.500 €,
bis 200.000 €: 1.600 €,
bis 500.000 €: 2.200 €,
bis 750.000 €: 2.500 €,
bis 1.000.000 €: 2.800 €,
bis 1.500.000 €: 3.400 €,
bis 3.000.000 €: 5.000 €;
ab 3.000.000 €: nach Vereinbarung,
grundsätzlich kann das Honorar frei verinbart werden.
Das Honorar für Mietgutachten bewegt sich je nach Miethöhe zwischen dem 1,0- und 1,75- fachen der monatlichen Netto- Kaltmiete.
Gutachten ohne beschreibenden Teil können für manche Gutachtenanlässe ausreichend sein, die Kosten betragen dann ungefähr die Hälfte der oben genannten Honorare.